HPS Ausbildung 2024-2025 WACHOLDER

1. Ausbildungsvertrag Die Parteien schliessen hiermit vorliegenden Vertrag (nachfolgend: «Ausbildungsvertrag») über die Unterrichtserteilung ab. Die HPS Luzern erteilt der StudentIn in modulartigen Kursen (nachfolgend: «Module») Unterricht (nachfolgend «Ausbildung»). Die für die Ausbildung erforderlichen Module, inklusive Anrechnung fremder Lernleistungen, Dauer und Abschluss der Ausbildung, sind im beiliegenden persönlichen Stundenplan (nachfolgend «Ausbildungsplan») verbindlich vorgegeben. Dieser Ausbildungsplan ist für die StudentIn verbindlich, und die darin aufgeführten Module sind von der StudentIn obligatorisch zu besuchen. Der Ausbildungsplan kann nicht einseitig durch die StudentIn verändert werden. 2. Kosten der Ausbildung 2.1. Das Schulgeld Die Kosten der Ausbildung setzen sich aus den Kosten der einzelnen im Ausbildungsplan aufgeführten Module zusammen. Das Kursmaterial (Unterrichtsunterlagen, Arbeitsblätter, usw.) ist im Schulgeld für den Besuch der Module inbegriffen. Die Pflichtliteratur und empfohlenen Fachbücher, allfällige zusätzliche Praktika, Übernachtungskosten, sowie Kosten für Selbstbehandlungen sind nicht inbegriffen. Die Gesamtkosten für die Ausbildung ergeben sich aus dem Ausbildungsplan im Anhang zu diesem Vertrag und betragen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Ausbildungsvertrags: CHF 25’372.– Bucht die StudentIn Fachseminare (Wahlpflichtmodule) oder zusätzliche Module zur Ausbildung dazu, werden diese im Detail mit dem aktuellen Preis verrechnet. Den aktuellen Preis publiziert die HPS Luzern auf ihrer Website. Ausbildungsvertrag Die Kosten der Ausbildung sind von der StudentIn in Teilzahlungen nach dem beiliegendem Zahlungsplan, welcher einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet, an die HPS Luzern zu bezahlen. Die Gesamtkosten der Ausbildung können von der HPS Luzern einer allfälligen Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise (publiziert vom Bundesamt für Statistik), welche nach Beginn dieses Ausbildungsvertrags erfolgt, angepasst werden. 2.2. Einschreibegebühr Die Einschreibegebühr von CHF 1’100.– ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung der HPS Luzern von der StudentIn an die HPS Luzern zu bezahlen. Erst ab Zahlungseingang dieser Einschreibegebühr bei der HPS Luzern ist der Studienplatz gesichert. Die Einschreibegebühr ist bei Abschluss der Ausbildung Bestandteil der Gesamtkosten. Sie verfällt allerdings bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch der Ausbildung an die HPS Luzern. Bei Abmeldung bis 3 Monate vor dem Studienbeginn werden von der Einschreibegebühr CHF 600.– rückerstattet. 3. Vertragsänderungen und Kündigung durch die StudentIn 3.1. Vertragsänderung durch die StudentIn Wird eine Reduktion der Ausbildung gewünscht (d.h. Reduktion auf eine weniger umfangreiche Ausbildung), bedingt dies eine Änderung des Ausbildungsvertrages im Einverständnis der HPS Luzern und bedarf der schriftlichen Form. In diesem Fall schuldet die StudentIn die anfallenden Gebühren nach der Modul-Abmelde- und Verschiebe-Regelung. Eine Aufstockung der Ausbildung (d.h. Erhöhung auf eine umfangreichere Ausbildung oder auf mehrere Ausbildungen) kann bei Einverständnis der HPS Luzern in einem neuen Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Zwischen Heilpraktikerschule HPS GmbH, Luzernerstrasse 26c, CH-6030 Ebikon (nachfolgend «HPS Luzern») und dem Studenten oder der StudentIn (nachfolgend: «StudentIn»): Susanna Muster, Musterstrasse 111, CH-6000 Musterstadt. (nachfolgend beide zusammen «Parteien») Betreffend Studiengang Shiatsu KT 157 TCM Naturheilkunde Ayurveda Komplementärtherapie Massage-Praktiken Schulmedizin Berufskompetenzen Infos Anhang · Ausbildungsvertrag Anhang

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