HPS Ausbildung 2024-2025 WACHOLDER

3.2. Verschiebungen von Modulen durch die StudentIn Einzelne im Ausbildungsplan aufgeführte Module können nicht gekündigt werden. Verschiebungen von Modulen sind auf Basis einer schriftlichen Mitteilung der StudentIn möglich, wobei die StudentIn eine Verschiebegebühr gemäss der Tabelle Modul-Abmelde- und Verschiebe-Regelung (vgl. nachfolgend Ziff. 4) an die HPS Luzern zu bezahlen hat, welche in der genannten Regelung in der Rubrik «Verschiebegebühr» vorgesehen ist. Die Verschiebung von Modulen bedarf keiner Kündigung des Ausbildungsvertrags. Für Module, die unabhängig von der Ausbildung gebucht werden, gelten die «Allgemeinen Vertragsbedingungen bezüglich Anmeldung zu Modulen» (siehe Anhang). 3.3. Kündigung durch die StudentIn Dieser Ausbildungsvertrag kann von der StudentIn mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Die finanzielle Verpflichtung der StudentIn im Falle einer Kündigung richtet sich nach nachfolgender Modul-Abmelde- und Verschiebe-Regelung (vgl. Ziff. 4), wobei bei einer Kündigung von der StudentIn die Gebühr geschuldet ist, welche in der genannten Regelung in der Rubrik «Abmeldegebühr» vorgesehen ist. 4. Modul-Abmelde- und Verschiebe-Regelung Bei Kündigung des Ausbildungsvertrags durch die StudentIn fallen für die nicht mehr zu besuchenden, im Ausbildungsplan vorgesehene Module Abmeldegebühren gemäss nachfolgender Tabelle an. Verschiebegebühren fallen bei Modulverschiebungen innerhalb der Ausbildung an. Das Datum, an welchem die entsprechende Mitteilung bei der HPS Luzern eingeht, gilt als massgebender Zeitpunkt der Mitteilung für die in nachfolgender Tabelle angegebenen Fristen. Zeitpunkt Mitteilung vor Modulbeginn Abmelde- gebühr Verschiebe- gebühr Mehr als 3 Monate CHF 30.– CHF 30.– 3 Monate – 22 Tage 20% 20% 21 Tage – 15 Tage 30% 20% 14 Tage – 8 Tage 50% 40% 7 Tage – 1 Tag 80% 80% Nach Beginn des Moduls 100% 100% Prozente bedeuten Prozente vom Gesamtpreis eines Moduls. Der Mindestbetrag der vorstehenden Gebühren beträgt in jedem Fall CHF 30.–. 5. Wiederaufnahme der Ausbildung Wenn, nach einer Kündigung dieses Ausbildungsvertrags seitens der StudentIn, eine Wiederaufnahme einer Ausbildung mit erneutem Abschluss eines Ausbildungsvertrages innerhalb eines Jahres erfolgt, schuldet die StudentIn keine erneute Einschreibegebühr. 6. Kündigung und Vertragsänderung durch HPS Luzern 6.1. Kündigung durch HPS Luzern Die HPS Luzern kann diesen Ausbildungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Allfällig bereits bezahltes Schulgeld für die nicht mehr durchgeführten oder zu besuchenden Module wird der StudentIn zurückerstattet. Die Höhe des zurück zu erstattenden Schulgeldes richtet sich nach dem Preis der nicht mehr durchgeführten oder nicht besuchten Module gemäss Ausbildungsplan. HPS Luzern erstattet der StudentIn die Einschreibegebühr zurück, sofern die StudentIn nicht begründet Anlass zur Kündigung gegeben hat. 6.2. Kurszeiten- und Kursdatenänderung durch HPS Luzern Die HPS Luzern kann zudem aus organisatorischen Gründen die Kursdaten und Kurszeiten ändern, ohne dass es hierzu einer Kündigung dieses Vertrages bedarf. 7. Anerkennungsvoraussetzungen 7.1. Verbände, Kantone, Institutionen Die Anerkennungsvoraussetzungen dieser Ausbildung seitens der Verbände, Kantone und weiteren Institutionen können sich während der Dauer der Ausbildung ändern. Die HPS Luzern haftet für solche Änderungen nicht. Die HPS Luzern kann bei Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen diesen Ausbildungsvertrag sofort kündigen und der StudentIn eine Änderung der Ausbildung mit einem neuen Ausbildungsvertrag vorschlagen. 7.2. Registrierung, Bewilligung Ein Strafregistereintrag kann es erschweren bzw. verunmöglichen, sich z.B. beim EMR zur Krankenkassenanerkennung zu registrieren sowie eine behördliche Berufsausübungsbewilligung zu erhalten. 8. Absenzenregelung Bei Absenzen im Unterricht – auch bei unverschuldeten – kann die HPS Luzern der StudentIn keine Reduktion resp. Rückerstattung des Schulgeldes gewähren. Besucht die StudentIn weniger als 80% der gesamten Unterrichtszeit, erteilt HPS Luzern der StudentIn keine Bescheinigung einer abgeschlossenen Ausbildung (kein Zertifikat oder Diplom). 9. Ort des Unterrichts Alle Module werden, sofern nicht anders angekündigt, in der HPS Luzern an der Luzernerstrasse 26c, CH-6030 Ebikon, durchgeführt. 158 Anhang · Ausbildungsvertrag

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